Sanierungsförderung Steiermark

Welche Sanierungs­förderungen
bekommen Sie in der Steiermark?

Förderungen in der Steiermark für Ihren Sanierungsbedarf

Für die fachgerechte Sanierung und Renovierung Ihres Wohnhauses gibt es vom Land Steiermark einige Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen den Umbau finanziell erleichtern. Wir haben einen genauen Blick darauf geworfen und Ihnen die geeignetsten Förderungsmöglichkeiten für Ihre Altbausanierung in der Steiermark herausgesucht.

Kleine Sanierung

Als Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigter kann man in der Steiermark die kleine Sanierung für Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime ansuchen. Die Baubewilligung des betreffenden Gebäudes muss mindestens 30 Jahre alt sein, damit die höchstmögliche Förderung von 30.000 Euro zum Tragen kommt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz handelt, Ferien- und Zweitwohnungen scheiden als Förderungsobjekt aus. Bei der kleinen Sanierung kann das Ansuchen erst nach Abschluss der Bauarbeiten eingereicht werden. Es gilt also die Rechnungen für alle Sanierungsmaßnahmen gut aufzubewahren. Zu den Maßnahmen der kleinen Sanierung zählen:

  • die Verbesserung von Haustechnickanlagen,
  • der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen,
  • die Instandhaltung von Dach und Dachstuhl,
  • der Aufbau einer Photovoltaikanlage.

Umfassende energetische Sanierung

Der umfassenden energetische Sanierung liegen ähnliche Anforderungen zugrunde wie der kleinen Sanierung. Die Förderungsmöglichkeiten beziehen sich allerdings auf Umbaumaßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes optimieren:

  • die Umstellung auf Fernwärme,
  • der Einbau einer Solaranlage,
  • Optimierungen für einen besseren Wärmeschutz,
  • allgemeine Energiesparmaßnahmen.
Deshalb gilt auch zu beachten, dass bei der umfassenden energetischen Sanierung ein Energieausweis benötigt wird, den man bei den zuständigen Behörden anfordern kann. Auch hier kann die maximale Förderungshöhe von 30.000 Euro zu tragen kommen, die durch bewilligte Zuschüsse auch noch um 20.000 Euro erhöht werden kann.

Umfassende Sanierung

Die umfassende Sanierung unterscheidet sich stark von der kleinen Sanierung und der umfassenden energetischen Sanierung: Die Sanierungsförderung in der Steiermark erhalten nur Hauseigentümer und Bauberechtigte und diese auch nur für Wohnungen und Wohnheime. Die Baubewilligung muss 30 Jahre zurückliegen, der Sanierungsaufwand muss 30.000 Euro pro Wohnung überschreiten – bis zu drei Wohnungen können gleichzeitig saniert werden. Mit dem Umbau und somit der eigentlichen Altbausanierung wird erst begonnen, wenn der Sanierungsförderung zugestimmt wurde. Das Ziel der umfassenden Sanierung ist eine Energieeinsparung von mindestens 30%. Wichtig bei der umfassenden Sanierung ist, dass die Grundsubstanz des Gebäudes erhalten werden muss und als Basis für die Neuerung der Wohnungen dient.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Der Umbau für ein barrierefreies Wohnen zählt wohl zu den wichtigsten Maßnahmen einer Wohnungssanierung. Wiederum erhalten Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer und Bauberechtigte die Sanierungsförderung für Eigenheime und Wohnungen. Und auch hier muss die Wohnung wieder Hauptwohnsitz des Eigentümers sein. In einem verpflichtenden Beratungsgespräch werden die Umbaupläne vorab bekanntgegeben und erst nach Erhalt der Zustimmung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Für maximal 30.000 Euro bekommt man den Förderungszuschuss für folgende Maßnahmen:

  • die Errichtung von Rampen,
  • eine Türverbreiterung für den leichten Zugang mit Rollstuhl,
  • den Einbau einer Badewanne mit Einstiegshilfe.

Sanierungsförderungen vom Land Steiermark

Mit diesen Informationen haben Sie schon mal Grundkenntnisse, mit denen Sie getrost Ihre Altbausanierung planen können. Detaillierte Auskunft erhalten Sie auf der Website vom Land Steiermark unter www.wohnbau.steiermark.at, dort erfahren Sie Näheres über die Sanierungsförderungen in der Steiermark.


Diese Sanierungsmaßnahmen werden vom Land Steiermark gefördert:

  • Kleine Sanierung
  • Umfassende energetische Sanierung
  • Umfassende Sanierung
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit



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