Baugenehmigung Zubau

Baugenehmigung für Zubauten?
Das sollten Sie wissen

Einfach und schnell zur Bewilligung für Zubauten

Ein größerer Dachboden, geräumige Arbeitsbereiche oder ein heller Wintergarten: Die Möglichkeiten, das bestehende Eigenheim durch Zubauten zu erweitern sind weitreichend. Ein Anbau ist die gängigste und meist effektivste Methode, um mit vergleichsweise wenig Aufwand mehr Wohnraum und Nutzfläche zu schaffen. Bei Zubauten sind jedoch bereits im Vorhinein mehrere baubehördliche Vorschriften zu berücksichtigen, auch bei kleineren Bauvorhaben.

Wir erklären Ihnen, was Sie in solchen Fällen beachten müssen und wie Sie am schnellsten zu Ihrer Baubewilligung kommen.

Sind alle Anbauten bei Gebäuden genehmigungspflichtig?

In Österreich gibt es keine einheitliche Bauordnung, die Baugesetze variieren also von Bundesland zu Bundesland. Im Detail kann es daher zu Unterschieden bei der Gesetzgebung kommen. Grundsätzlich aber gilt: Je größer das Bauvorhaben, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass eine Baugenehmigung benötigt wird. Genauere Auskunft kann Ihnen hier die zuständige Gemeinde oder Baubehörde sowie das Bauunternehmen Ihres Vertrauens liefern.

Im Allgemeinen unterscheidet man im Baurecht je nach Umfang zwischen geringfügigen, anzeigepflichtigen und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Anbauten sind in den meisten Fällen zumindest anzeigepflichtig, das heißt, dass eine schriftliche Bauanzeige an die Gemeinde inklusive Unterlagen zu erstatten ist. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben kommt es zusätzlich zu einem Baubewilligungsverfahren – ohne entsprechende Genehmigung darf also nicht gebaut werden.

Wie komme ich zur Baubewilligung für meinen Zubau?

Handelt es sich in Ihrem Fall um ein umfangreicheres Bauvorhaben, das eine Genehmigung voraussetzt, sind bei der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde diverse Unterlagen einzureichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Baupläne
  • Berechnungen der statischen Eigenschaften
  • Energieausweis
  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • Grundbuchauszug

Je nach Bundesland und Umfang des Bauvorhabens können aber noch weitere Informationen von den zuständigen Behörden angefordert werden. Außerdem können bei besonders umfangreichen Zubauten Bauverhandlungen nötig sein, wo auch die Nachbarn hinzugezogen werden. Ein Baubewilligung wird in diesem Fall erst nach Einigung zwischen allen Parteien ausgestellt. Für das Land Steiermark erhalten Sie unter www.wohnbau.steiermark.at weitere Infos zu den rechtlichen Details bei Zubauten.

Kager Bau ist Ihr erfahrener Partner für Ihr nächstes Bauvorhaben

Bereits vor und während des Baugenehmigungsverfahrens kommt dem Bauunternehmen in vielen Fälle eine Schlüsselrolle zu. Auf Wunsch unterstützen wir Sie von Beginn an bei den erforderlichen Behördengängen und der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen.

Und nach ausgestellter Bewilligung für Ihren Zubau setzen wir die geplanten Bauvorhaben natürlich auch in die Tat um – mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Baubranche ausgestattet, realisieren wir Ihre Wohnträume mit größter Umsicht und Sorgfalt. Für ein Wohnerlebnis nach modernsten Standards.



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